Samstag, 23. März 2013

gleichstellungsgedöhnskacka


übrigens: war man verheiratet oder geschieden mit kind unter 18 und ein elternteil stirbt gibt's:
- halbwaisenrente
merke: geld allein macht nicht glücklich
- witwenrente
- erziehungsrente bis 18 jahre

falls man keinen bock auf heiraten hatte, gibt's:
- halbwaisenrente

das da irgendwo was eklig stinkt hat auch das bundesverfassungsgericht entdeckt und entschieden:
das ist ganz klar verfassungswidrig...

das war 2009....


dooferweise hatte die anklage einen kleinen formfehler... 
und deshalb passiert da erstmal...
genau nüscht...

seit 2009....

aber die betroffenen dusseligen heiratsmuffel können aufatmen, denn 2015 gibt's dann endlich ein rechtsstaatliches gleichstellungsurteil und kein halbwaisenkind wird mehr ungerecht behandelt!

woher ich das weiß?
da wird mein kind 18 und wir haben keinen anspruch mehr  auf erziehungsrente :-/